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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Venus 888 GmbH, Wernerstraße 20A, 14193 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer") für Webdesign- und Online-Marketing-Dienstleistungen.

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Webdesign-, Webentwicklung- und Online-Marketing-Dienstleistungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer (B2B) als auch für Verbraucher (B2C), sofern nicht einzelne Klauseln ausdrücklich nur für eine Gruppe gelten.

§ 2 Vertragsschluss & Verbindlichkeit

  1. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder durch Leistung der ersten Zahlung zustande — je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
  2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Widerrufsrecht

Für Geschäftskunden (B2B)

Bei Verträgen zwischen Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vertrag ist mit Vertragsschluss gemäß § 2 bindend.

Für Verbraucher (B2C)

Verbraucher haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss.

Der Kunde stimmt mit Vertragsschluss ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt seine Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).

Widerruf bei bereits begonnener Leistung: Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, nachdem der Auftragnehmer mit der Arbeit begonnen hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer den anteiligen Wert der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu vergüten (§ 357 Abs. 8 BGB). Der anteilige Wert berechnet sich im Verhältnis zum Gesamtpreis auf Basis des bereits erbrachten Leistungsumfangs.

Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vollständig.

§ 4 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden gesondert berechnet.
  3. Änderungswünsche nach Projektstart, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, aktiv am Projekterfolg mitzuwirken. Dazu gehört insbesondere:
    • Rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Inhalte, Texte, Bilder und Zugangsdaten
    • Zeitnahe Rückmeldung auf Entwürfe, Fragen und Abstimmungsanfragen
    • Benennung eines festen Ansprechpartners
    • Erreichbarkeit innerhalb von 5 Werktagen auf Anfragen des Auftragnehmers
  2. Verzögerungen durch den Kunden: Reagiert der Kunde innerhalb von 5 Werktagen nicht auf eine Anfrage des Auftragnehmers, verlängern sich vereinbarte Fristen und Liefertermine entsprechend um die Dauer der Verzögerung.
  3. Reagiert der Kunde trotz zweimaliger Erinnerung insgesamt 30 Kalendertage nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall vollständig zu vergüten.
  4. Vereinbarte Projektergebnisse, Zeitpläne und Meilensteine gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, entfällt die Bindung des Auftragnehmers an zugesagte Termine und Ergebnisse.

§ 6 Lieferfristen & Termine

  1. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich, vorbehaltlich der Mitwirkung des Kunden gemäß § 5.
  2. Dem Auftragnehmer steht eine Toleranz von bis zu 14 Kalendertagen über den vereinbarten Liefertermin hinaus zu, ohne dass dies einen Verzug begründet.
  3. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, technische Störungen bei Drittanbietern, Krankheit), verlängern sich die Fristen entsprechend.
  4. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§ 7 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung wird dem Kunden das Ergebnis zur Abnahme vorgelegt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vorlage schriftlich zu erklären oder konkrete, nachvollziehbare Mängel schriftlich mitzuteilen.
  3. Erfolgt innerhalb dieser 7-Tage-Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als vollständig abgenommen. Mit der Abnahme (ob ausdrücklich oder durch Fristablauf) endet die Leistungspflicht des Auftragnehmers für das betreffende Projekt.
  4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  5. Nach erfolgter Abnahme besteht kein Anspruch auf kostenlose Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen — diese sind ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Support-Vertrags (§ 11a) oder als neuer Auftrag möglich.

§ 8 Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, sofern anwendbar, gesondert ausgewiesen.
  2. Die Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Üblich ist:
    • 50 % Anzahlung bei Vertragsschluss
    • 50 % Restzahlung bei Abnahme/Fertigstellung
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern im Angebot kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
  4. Zahlungsverzug: Kommt der Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, gelten folgende Konsequenzen:
    • 1. Mahnung (14 Tage nach Fälligkeit): Zahlungserinnerung mit Mahngebühr von 25,00 € für den entstandenen Verwaltungsaufwand
    • 2. Mahnung (28 Tage nach Fälligkeit): Mahngebühr von 50,00 € sowie sofortige Einstellung aller laufenden Arbeiten und Sperrung des Zugangs zu allen erstellten Werken (Website, Designs, Dateien)
    • Nach der 2. Mahnung: Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro. Sämtliche dabei entstehenden Kosten (Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten) trägt der Kunde
    • Geschäftskunden schulden zusätzlich eine Verzugspauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB
    • Der Auftragnehmer ist jederzeit ab Verzugseintritt berechtigt, sämtliche laufenden Arbeiten einzustellen und den Zugang zu erstellten Werken zu sperren, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist
  5. Bei laufenden Dienstleistungen (z. B. Marketing-Betreuung, Support-Retainer) gelten die im Vertrag vereinbarten monatlichen Zahlungen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ruht die Leistung bis zur vollständigen Begleichung.
  6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Kunden mit bestehenden Zahlungsrückständen Vorkasse für neue Aufträge zu verlangen.

§ 9 Urheberrecht & Nutzungsrechte

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Designs, Code, Texte, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck.
  3. Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Der Kunde darf die Werke bis dahin nicht verwenden, veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen.
  4. Bereitstellung und Veröffentlichung: Während der Entwicklung verbleiben alle Dateien und Werke auf den Systemen des Auftragnehmers (lokal oder auf einem Staging-Server). Der Kunde erhält einen Preview-Zugang zur Ansicht und Abnahme. Die Übertragung der fertigen Dateien auf den Server bzw. das Hosting des Kunden (Deployment/Go-Live) erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung aller fälligen Beträge. Vor Vollzahlung besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Dateien, des Quellcodes oder auf Veröffentlichung der Website.
  5. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen dezenten Urheberhinweis (z. B. „Design by Mirage Co Consulting") im Footer der Website zu platzieren.

§ 10 Referenz- und Werberecht

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten und Projekte als Referenz für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
    • Darstellung auf der eigenen Website und in sozialen Medien
    • Verwendung in Portfolios, Präsentationen und Pitches
    • Nutzung in bezahlten Werbeanzeigen (z. B. Facebook Ads, Google Ads, TikTok Ads)
    • Darstellung als Fallstudie mit Ergebnissen und Screenshots
  2. Dieses Referenzrecht besteht ohne gesonderte Zustimmung des Kunden und gilt zeitlich unbegrenzt, auch über das Vertragsende hinaus.
  3. Vertrauliche Geschäftszahlen des Kunden werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung veröffentlicht.

§ 11 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
  2. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich mit konkreter Beschreibung anzuzeigen. Später angezeigte Mängel begründen keine Gewährleistungsansprüche.
  3. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Der Kunde hat dem Auftragnehmer mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu gewähren.
  4. Umfang und Dauer der Gewährleistung richten sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung im jeweiligen Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.
  5. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Mängel am ursprünglich vereinbarten und abgenommenen Leistungsumfang. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind insbesondere:
    • Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder neue Funktionen
    • Anpassungen an veränderte technische Rahmenbedingungen (Browser-Updates, Plugin-Updates, Hosting-Änderungen, Betriebssystem-Updates)
    • Mängel, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht wurden
    • Kompatibilitätsprobleme mit nach Abnahme erschienener Software oder Hardware
    • Inhaltsänderungen, Design-Anpassungen oder Optimierungen jeglicher Art

§ 11a Support, Wartung & laufende Betreuung

  1. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist besteht kein Anspruch auf kostenlose Fehlerbehebung, Wartung, Updates oder Anpassungen.
  2. Der Auftragnehmer bietet optionale Support-Retainer (monatlich oder jährlich) an, die folgende Leistungen umfassen können:
    • Technische Wartung und Sicherheitsupdates
    • Inhaltliche Änderungen und Design-Anpassungen
    • Performance-Überwachung und Fehlerbehebung
    • Anpassungen an neue Browser-Versionen und technische Standards
  3. Der genaue Leistungsumfang und die Konditionen eines Support-Retainers werden in einem gesonderten Vertrag geregelt.
  4. Ohne aktiven Support-Vertrag erfolgt jede Leistung nach Abnahme (Änderungen, Fehlerbehebung, Updates, Anpassungen) ausschließlich als neuer, kostenpflichtiger Auftrag zum aktuell gültigen Stundensatz.
  5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den fortlaufenden Betrieb, die Sicherheit oder die Aktualität einer Website ohne aktiven Support-Vertrag.

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung ist der Höhe nach auf das jeweilige Netto-Auftragsvolumen begrenzt, maximal jedoch auf 5.000 €.
  4. Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für:
    • Ausfälle, Störungen oder Datenverluste bei Drittanbietern (Hosting, Domain-Registrare, Zahlungsdienstleister, CDN-Anbieter, E-Mail-Provider)
    • Datenverluste beim Kunden, sofern dieser keine eigenen Backups erstellt hat
    • Umsatzeinbußen, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden jeglicher Art
    • Schäden durch Cyberangriffe, Hacking oder Schadsoftware
    • Rechtsverstöße durch vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte
    • Schäden, die nach Abnahme durch Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Werk entstehen
    • Funktionsstörungen, die durch fehlende Wartung oder ausgebliebene Updates nach Ablauf der Gewährleistung entstehen (siehe § 11a)
    • SEO-Rankings, Conversion-Raten oder sonstige geschäftliche Ergebnisse — der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Werkleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Backups seiner Website und Daten eigenverantwortlich durchzuführen oder durch einen Support-Vertrag (§ 11a) sicherzustellen.

§ 13 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte

  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen.
  2. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.

§ 14 Stornierung & Projektabbruch

  1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Auftragnehmer lässt sich lediglich ersparte Aufwendungen anrechnen.
  2. Pauschale für ersparte Aufwendungen: Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 5 % des noch nicht erbrachten Leistungsanteils angesetzt. Dem Kunden steht es frei, höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen.
  3. Keine Rückerstattung: Bereits geleistete Zahlungen (insbesondere Anzahlungen) werden nicht erstattet, da sie als Vergütung für reservierte Kapazitäten und bereits begonnene Vorarbeiten (Planung, Konzeption, Recherche) dienen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde der Ansicht ist, dass noch keine sichtbaren Ergebnisse vorliegen.
  4. Teilfertige Werke verbleiben beim Auftragnehmer und werden nicht herausgegeben. Der Kunde erwirbt keine Nutzungsrechte an stornierten Projekten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, teilfertige Werke unwiderruflich zu löschen, um einen Imageschaden durch unfertige Arbeiten auszuschließen.

§ 15 Marketing-Dienstleistungen & Werbekampagnen

  1. Keine Erfolgsgarantie: Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung vereinbarter Marketing-Maßnahmen (z. B. Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen, SEO-Optimierung). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (Umsatz, Leads, Rankings, Reichweite, Conversion-Rate) wird ausdrücklich nicht geschuldet und nicht garantiert.
  2. Werbebudget: Das Werbebudget (Ad Spend) für Plattformen wie Meta, Google, TikTok etc. ist nicht im Honorar des Auftragnehmers enthalten und wird vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform gezahlt. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verwendung des Werbebudgets durch die Plattform.
  3. Ad-Accounts: Werbekonten werden im Namen und auf Rechnung des Kunden erstellt. Der Kunde bleibt Eigentümer seiner Werbekonten. Der Auftragnehmer erhält Zugriff als Verwalter/Partner zur Kampagnensteuerung.
  4. Kampagnen-Daten & Creatives: Vom Auftragnehmer erstellte Werbematerialien (Texte, Grafiken, Videos, Strategien) unterliegen dem Urheberrecht gemäß § 9. Kampagnen-Daten und Analyseergebnisse, die während der Zusammenarbeit entstehen, verbleiben im Account des Kunden.
  5. Datennutzungsrecht des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche während der Zusammenarbeit gewonnenen Erkenntnisse, Daten, Performance-Metriken und Erfahrungswerte für eigene Zwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
    • Interne Weiterbildung und Optimierung eigener Prozesse
    • Nutzung als anonymisierte oder nicht-anonymisierte Fallstudien und Referenzen (gemäß § 10)
    • Verwendung in Werbematerialien, Präsentationen und Pitches
    Vertrauliche Geschäftszahlen werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden namentlich veröffentlicht.
  6. Bei Vertragsende: Der Auftragnehmer entfernt seinen Zugriff auf die Werbekonten des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Laufende Kampagnen werden zum Vertragsende pausiert; der Kunde ist ab dann selbst für die Weiterführung verantwortlich.

§ 16 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung als Referenz gemäß § 10 dieser AGB.

§ 17 Ideenschutz & Konzepte

  1. Konzepte, Entwürfe, Wireframes und Strategien, die der Auftragnehmer im Rahmen von Angeboten, Pitches oder Beratungsgesprächen präsentiert, sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Diese Konzepte dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht verwendet, umgesetzt oder an Dritte weitergegeben werden — auch nicht, wenn es zu keinem Vertragsschluss kommt.
  3. Bei nachweislicher Verwendung nicht beauftragter Konzepte ist der Auftragnehmer berechtigt, den vollen Auftragswert als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 18 Einsatz von Subunternehmern

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Freelancer, Subunternehmer, Dienstleister) einzusetzen.
  2. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner.
  3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer die Vertraulichkeitspflichten gemäß § 16 einhalten.

§ 19 Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Projektverträge (Webdesign, Relaunch) enden mit der Abnahme und vollständigen Bezahlung.
  2. Laufende Verträge (Marketing-Betreuung, Wartung) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • Der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als 30 Tagen in Verzug ist
    • Der Kunde wiederholt seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt (§ 5)
    • Wesentliche Vertragspflichten verletzt werden
  4. Bei Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. § 14 (Stornierung) gilt ergänzend.

§ 20 Hosting, Domain & Drittanbieter

  1. Sofern der Auftragnehmer Hosting oder Domains vermittelt, handelt er als Vermittler. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste oder Leistungsstörungen seitens des Hosting- oder Domain-Anbieters.
  3. Domain-Eigentum: Domains werden stets im Namen des Kunden registriert. Der Kunde ist Inhaber (Admin-C) der Domain. Bei Vertragsende oder Streitigkeiten hat der Kunde jederzeit Anspruch auf die Domain.

§ 21 Aufbewahrung & Archivierung

  1. Der Auftragnehmer bewahrt Projektdateien (Quelldateien, Designs, Assets) nach Abnahme für einen Zeitraum von 90 Tagen auf.
  2. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Projektdateien unwiderruflich zu löschen. Eine Aufbewahrungspflicht über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.
  3. Kunden mit aktivem Support-Vertrag (§ 11a) erhalten eine dauerhafte Archivierung ihrer Projektdateien für die Dauer des Vertrags.
  4. Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Sicherung der an ihn übergebenen Dateien.

§ 22 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird bei Bedarf eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.

§ 23 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers.
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